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Wann darf ich Rasenmäher & Co. benutzen?

Aus dem Verbandsgemeinde-Mitteilungsblatt vom 20.5.2016

Der Betrieb von Rasenmähern, Motorkettensägen, Bohrgeräten, Hydraulikhammern, Vertikutierern u. ä. ist nur an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig.

Das Betriebsverbot am Mittag (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) gilt jedoch nicht für Maschinen, die gewerblich genutzt werden.

Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser unterliegen Sonderregelungen. Sie dürfen gewerblich und privat nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingesetzt werden.

In Industrie- und Gewerbegebieten gelten die Betriebsverbote nicht.

Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Örtliche Ordnungsbehörde

 

(Link zur Bekanntmachung)